Wichtige Regelungen Feiertage

An Feiertagen gelten teils gesetzliche Regelungen, u.a. im Arbeitsrecht, die sich unterscheiden von normalen Werktagen.

Regelungen für Angestellte und Beschäftigte

 Feiertage sind immer arbeitsfrei (§9 ArbZG)

 Beschäftigten sind Feiertagsvergütungen zu zahlen (§2 EntgFG)

 Es kann vereinbart werden, dass die Arbeit vor- oder nachzuholen ist (Bundesarbeitsgericht)

 Beamte haben eine Arbeitsbefreiung (§3 Abs. 3 AZV)

 Feiertagszuschläge sind im Einkommenssteuergesetz geregelt (§3)

Regelungen für den Straßenverkehr

 Nach §30 Abs. 3 StVO dürfen LKW nicht an Feiertagen fahren

 Nach §12 Abs. 3 StVO dürfen LKW an bestimmten Orten nicht parken

Regelungen für Verkaufsstellen

 Nach den Ladenöffnungsgesetzen der einzelnen Bundesländer müssen Verkaufsstellen geschlossen sein

Stille Tage

Regionale Besonderheiten beziehen sich nicht nur auf die Länder, auch auf Stadtebene gibt es Unterschiede bei den Feiertagen. Vor allem bei den sogenannten „Stille Tage“ gibt es verschiedene Einschränkungen. Diese genießen durch die Feiertagsgesetze der Länder besonderen Schutz. Die Feiertagsgesetze der Länder sind dabei nicht bundeseinheitlich, sondern unterschiedlich.

Einschränkungen

 Feiertagsfreigaben für Filmproduktionen (geregelt durch die FSK)

 Beachten des Tanzverbotes

In den Freistaaten Bayern und Sachsen sind einige Feiertage arbeitsfrei weil sie unter den Schutz der stillen Feiertage fallen

Genaueres zu den jeweiligen stillen Tagen findet sich in den Feiertagsgesetzen der einzelnen Länder. Dort sind dann ggf. Tanzveranstaltungen, Unterhaltungsveranstaltungen und weitere Feste bestimmt, die als stille Tage gelten. Bekannte Feiertage sind oftmals z.B. Aschermittwoch, KarfreitagAllerheiligen oder der Ostersonntag.

Unechte Feiertage

Weitere regionale Besonderheit sind die oftmals „unechten Feiertage“ die sich durch Bräuche und Traditionen einzelner Regionen ergeben und gesetzlich nicht verankert sind. So sind z.B. der Rosenmontag, der Ulmer Schwörmontag oder der Maimarktdienstag solche unechten Feiertage. Hier ruht dann die Arbeit eingeschränkt oder komplett.

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