Diese unterscheiden sich allerdings von Bundesland zu Bundesland und sind nicht einheitlich in Deutschland.
Bekannteste Einschränkung dürfte wohl das Tanzverbot am Karfreitag sein. Die Feiertagsgesetze der Länder verbieten beispielsweise themenfremde öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, den Schankbetrieb oder musikalische Darbietungen. Veranstaltungen, die an diesem Tag stattfinden, müssen dabei vor allem die Lautstärke beachten. So wird oftmals die Musik nur leise gespielt, so das z. B. tanzen nicht wirklich möglich ist. Ab 24Uhr geht es dann richtig und wie gewohnt auf den Veranstaltungen los.
Auch auf Filmproduktionen haben die stillen Tage Einfluss. So begründet die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) in §29 „Charakter diese[n] [stillen] Feiertage[n] so sehr widerspricht, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist“ eine Nicht-Erteilung einer Feiertagsfreigabe für Filmproduktionen.
Unter dem Schutz der stillen Tage fallen in Sachsen und Bayern einige kirchliche Hochfeste. So ist z.B. Mariä Empfängnis, was nach dem Gesetzt nicht arbeitsfrei ist, aber als stiller Feiertag gilt. In Deutschland zählen zu den Stillen Tagen (je nach Feiertagsgesetz der Länder) folgende:
Heiliger Abend
Aschermittwoch
Gründonnerstag
Karfreitag
Karsamstag
Die Karwoche (Palmsonntag bis Karsamstag)
Ostersonntag
Pfingstsonntag
Allerheiligen
Allerseelen
Volkstrauertag
Buß- und Bettag
Totensonntag
Nicht immer ist der ganze Tag durch die Einschränkungen der stillen Tage geschützt. Je nach Feiertagsgesetz wird manchmal auch nur die Zeit des Gottesdienstes geschützt. Meistens jedoch aber der ganze Tag bzw. der Nachmittag oder Abend.
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