Buß- und Bettag – Feiertag der evangelischen Kirche

Buß-und Bettag

Der Buß- und Bettag ist ein evangelischer Feiertag der in Sachsen als gesetzlicher Feiertag gilt. Er wird Mittwochs vor dem Ewigkeitssonntag gefeiert

Die Wurzeln des Buß- und Bettages lassen sich bis in die Römische Zeit zurückführen, als die Römer den Göttern in krisengeplagten Zeiten bestimmte Sühneopfer bereitstellten um sie gnädig zu stimmen.

Im Jahr 1532 fand in Straßburg als Reaktion auf die Türkenkriege der erste evangelische Buß-und Bettag statt.  Im 16. Und 17. Jahrhundert vervielfachte sich schließlich die Zahl der regional begangenen Buß-und Bettage.

Erst auf der Eisenacher Konferenz im Jahr 1852 wurde ein einheitlicher Buß-und Bettag vorgestellt. Im Jahr 1878 wurden in 28 deutschen Regionen im ganzen 47 Buß-und Bettage an 24 verschiedenen Tagen begangen. Die evangelische Kirche setzte den Feiertag 1934 schließlich durch und führte damit einen einheitlichen und auch allgemein gültigen Buß-und Bettag in Deutschland ein. Die einzelnen regionalen Tage wurden damit aufgehoben.

Im Jahr 1939 verlegte Hitler den Buß- und Bettag auf einen Sonntag und schaffte ihn damit als Feiertag faktisch ab. Erst in den Jahren von 1981 bis 1995 stellte der Buß- und Bettag wieder einen gesetzlichen Feiertag in Deutschland dar. Seit 1995 wird er jedoch nur noch im Bundesland Sachsen als gesetzlicher Feiertag angesehen. In allen anderen Bundesländern wurde der Buß-und Bettag als Feiertag zugunsten der Finanzierung der Pflegeversicherung aufgehoben.

Buße und Gedenken

Am Buß- und Bettag wird den Verstorbenen gedacht und traditionell deren Gräber geschmückt. In den Gottesdiensten werden üblicherweise die Namen der Verstorbenen des letzten Kirchenjahres vorgelesen.

Das Wort „Buße“ ist dabei jedoch nicht im wörtlichen Sinne gemeint.  Man soll nicht für vergangene Vergehen bestraft werden, sondern seine innere Haltung verändern und die Bereitschaft für einen inneren Wandel offenbaren.

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