Die Verlobung vor der Hochzeit

Verlobung vor der Hochzeit

Schon Friedrich Schiller hat sich für eine Verlobung ausgesprochen und geraten, sich zu prüfen, bevor man sich ewig bindet. Aber ist eine Verlobung wirklich nur eine Zeit des Prüfens, ob zwei Menschen sich verstehen? Nein, eine Verlobung ist schon ein bisschen mehr und sie ist heute wieder im Trend. In den 1970er und 1980er Jahren war eine Verlobung ein alter Hut, man lebte in wilder Ehe, bevor es dann vielleicht zum Traualtar ging. Heute verloben sich wieder viele Paare und zeigen so, dass sie zusammen gehören.

Früher war die Verlobung nicht nur Bestandteil der Hochzeit, sondern hatte bereits auch rechtliche Konsequenzen ohne das Ja-Wort einander gegeben zu haben. Heutzutage ist dies jedoch anders, nicht nur das man sich nicht zwangsweise verloben muss, um zu heiraten, auch die rechtliche Bedeutung des Heiratsversprechens ist gemindert, aber nicht unerheblich doch dazu später mehr.

Geschichte und Bräuche

Hatte man sich miteinander verlobt so musste innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (im auf die Verlobung folgenden Jahr) auch die Hochzeit erfolgen. Welche Bräuche mit einer Verlobung und der Zeit bis zur Hochzeit einhergehen, haben wir in folgenden Punkt für euch zusammen getragen.

Goldstück als Zeichen zur Verlobung

Schenkte ein Mann seiner Angebeteten ein Goldstück den sogenannten „Schatztaler“ so galt dies als Zeichen der Verlobung. Der „Schatztaler“ wurde dann von dem Mädchen (Frau) am Mieder befestigt.

Deshalb ermahnten Eltern zu damaliger Zeit immer ihre Töchter kein Geld von einem Mann anzunehmen, den sie nicht auch heiraten wollten. Denn ging die Verbindung in die Brüche, so musste das Goldstück zurück gegeben werden.

Sprung durchs Feuer

In einigen Teilen Deutschland gab es den Brauch gemeinsam über das Sommersonnenwendefeuer zu springen. Man musste sich dabei fest an den Händen halten, nach dem Sprung galt man dann bereits als verlobt.

Fensterln

Bereits am Begriff erkennt man sehr leicht, dass das Fensterln in Bayern seinen Ursprung hat und dort als fester Bestandteil der Brautwerbung galt. Der Brautwerber stieg nachts mit einer Leiter zum Fenster seiner Angebeteten und versuchte so ihre Gunst zu erlangen. War das Fensterln von Erfolg gekrönt, gingen beide mit den kleinen Fingern ineinander gehakt spazieren.

Baum der Liebe

Dies ist ein Brauch der aus der Steiermark stammt. Hier pflanzte der Brautwerber seiner Auserwählten einen Tannenbaum in der Nacht zum 1. Mai vor das Fenster. Nun musste sie erraten, wer den Baum gepflanzt hatte. Schaffte sie es, wurden die beiden ein Paar.

Doch es gab nicht nur eine Menge von unterschiedlich Bräuchen um sich zu verloben, sondern auch symbolische Handlungen in der Zeit nach der Verlobung. Welche das erfahrt ihr hier.

Ehepfand

Ein Ehepfand war zu damaliger Zeit ein Gegenstand der überreicht wurde um die Verlobung zu bestätigen, nahm man ihn an band man sich automatisch an die Person, die ihn überreichte. Häufig war es Schmuck oder Goldstücke, nicht selten aber auch Kleidungsstücke die zu diesem Zweck überreicht wurden. Um speziell die Bindung zu symbolisieren konnte es aber auch sein, das ein Band oder eine Schnur als Ehepfand dienten. Natürlich gab es auch damals schon Ringe, als wohl eindeutigstes Pfand.

Aussteuer- oder Brauttruhe

Während der Zeit zwischen Verlobung und Hochzeit wurde in diese Truhe alles gelegt, was die Braut für ihren zukünftigen Hausstand benötigte. Zu damaliger Zeit hatte sie vieles davon selbst genäht oder auch gewebt. Vor allem handelte es sich um Handtücher, Bettwäsche, Tischdecken und Unterwäsche, doch auch Kindersachen gehörten bereits dazu. Im süddeutschen Raum gehörte hier auch ein sogenannter Leinwandkasten dazu. In ihm waren mehrere Leinentücher zwischen denen Silberlöffel lagen. Doch nicht nur die Braut allein war zuständig für die Vervollständigung der Truhe, viele Geschenke erhielt sie auch von Paten oder Verwandtschaft an Weihnachten oder zu Geburtstagen. Sie schenkten ebenfalls Tücher und Laken, nicht selten auch Federn zur Füllung von Betten. Im norddeutschen Raum gab es noch eine weitere Tradition, hier wurde das Brautkleid nach der Hochzeit in die Truhe gelegt, dieses wurde der Braut nach ihrem Tod noch einmal angezogen. Jedes Mal, wenn sie also in die Truhe sah, wurde sie an die Vergänglichkeit erinnert.

So nun habt ihr einen kleinen Eindruck gewinnen können, wie unsere Vorfahren das Thema Verlobung erlebten, doch wie sieht es heute damit aus?

Verlobung heute

Wie ihr aus der Geschichte und den vorgestellten Bräuchen erkennen könnt, war die Verlobung zu damaliger Zeit fester Bestandteil der Heirat und bis hin zu den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts ein gesellschaftliches Muss. Um überhaupt eine Liebesbeziehung und damit auch sexuell intim zu werden, musste man doch wenigstens verlobt sein. Heute hat das natürlich komplett an Bedeutung verloren. Wer sich heute verlobt tut das aus romantischen und weniger aus traditionellen Gründen. Und hierfür gibt es keinerlei Vorgaben für die Art und Weise. So kann man sich im Stillen zu zweit verloben oder das Ganze mit Freunde und Familie feiern. Solltet ihr euch für eine intime Feier nur für euch zwei entscheiden, so gebt ihr danach einfach Familie und Freunden bekannt, dass ihr euch verlobt habt.

Verlobungsring

Zu einer Verlobung gehören in der Regel auch Verlobungsringe, die mittlerweile von der Frau als auch dem Mann getragen werden. Hier ist es nicht zwingend erforderlich bei der Verlobung bereits die Ringe zu besitzen, man kann natürlich auch gemeinsam die Ringe aussuchen und so vielleicht schon die Verlobungsringe finden, die später auch als Eheringe dienen können. Doch wo trägt man eigentlich den Verlobungsring? Im deutschsprachigen Raum trägt man den Verlobungsring am Ringfinger der linken Hand. Sind die Ringe gleichzeitig die späteren Eheringe, so werden sie bei der Heirat nur von der linken zur rechten Hand  gewechselt. Kauft man jedoch für die Heirat neue Ringe, werden in aller Regel die Verlobungsringe abgelegt.

Wie schon am Anfang angekündigt gibt es auch heute noch einige Rechte und Pflichten die mit der vollzogenen Verlobung einhergehen.

Rechtliche Bedeutung

Wie bereits erwähnt ist die rechtliche Bedeutung heutzutage nicht mehr die gleiche, dennoch gibt es sowohl Rechte als auch Pflichten, die mit einem Heiratsversprechen einhergehen. Hier die wichtigsten, die du kennen solltest:

Vor dem Gesetz gelten Verlobte als Angehörige, sie müssen so nicht belastend bei einem Prozess gegeneinander aussagen

Eine Pflicht zur Unterhaltszahlung besteht nicht, jedoch die Pflicht zur gegenseitigen Hilfe

Ein Kind was während der Verlobungszeit geboren wird, gilt als unehelich, bis die Eltern heiraten

Es können Ehe-, Erb oder Erbverzichtsverträge schon in der Verlobungszeit abgeschlossen werden, rechtskräftig werden sie jedoch erst mit der Heirat

Leben die Verlobten in unterschiedlichen Städten, so können die Aufwendungen für die Fahrten zwischen den beiden Wohnungen bei der Einkommenssteuerklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden

Wenn die Verlobung mit zwingendem Grund (z.B. Untreue) aufgelöst wird ist der Partner, der die Gründe zu vertreten hat (also derjenige, der untreu war) zum Schadenersatz verpflichtet. Die einzige Ausnahme: Geschenke und besondere Ausgaben im Rahmen der Verlobung oder der bevorstehenden Ehe. „Anschaffungen, die in diesem Zusammenhang gemacht wurden und realistisch sind, müssen zurückgegeben werden

Die Ansprüche verjähren 2 Jahre nachdem die Verlobung aufgelöst wurde. Danach kann also nichts mehr gefordert werden.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (abgekürzt BGB) stehen die Gesetze zum Thema Verlobung (dort Verlöbnis genannt) in den §§ 1297 – 1302.

Grundsätzlich ist eine Verlobung auch heutzutage eine schöne Sache, die die Vorfreude auf die kommende Hochzeit steigert. Also warum sich auch heute nicht mal Verloben vor der Hochzeit?

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