Nicht immer ist in einer Ehe eitel Sonnenschein und leider landet viel zu oft eine ehemals glückliche Ehe vor dem Scheidungsrichter. Doch so einfach getrennte Wege gehen ist oftmals nicht möglich. Vereinfacht kann eine Trennung durch einen Ehevertrag werden.
Scheidung und Trennungsjahr
Zunächst wäre da aber auch das Trennungsjahr zu beachten. Egal wie lange ein Ehe gehalten hat, sind sich beide Parteien einig kann die Scheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Wobei hier ein Zeitpunkt benannt werden kann, seit dem man räumlich getrennt auch in der gemeinsamen Wohnung gelebt hat, jedes Gericht akzeptiert einen solchen Termin und somit kann eine Scheidung schneller vollzogen werden. Ist das Interesse an einer Scheidung eher einseitig so sind sogar drei Jahre nachzuweisen, in denen man getrennt gelebt hat. Doch ob einig oder nicht es bedarf vieler Dinge die bei einer Scheidung geklärt werden und einer der Hauptpunkte ist natürlich immer das liebe Geld. Mit einem Ehevertrag kann man schneller das wichtigste klären bzw. hat man im Vorfeld schon viel geklärt.
Auch wenn es nicht schön ist bei der Heirat bereits an das Ende zu denken, ein Ehevertrag ist dennoch sinnvoll, wobei der nicht immer zwangsläufig bereits zu Beginn vereinbart sein muss. Auch noch in der Trennungsphase besteht die Möglichkeit eine Vereinbarung zu treffen, die dann als „Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung“ bezeichnet wird. Welche Argumente sprechen dann aber nun für einen Ehevertrag? Ganz klar er spart Zeit, Geld und vor allem Nerven, denn eine einvernehmlich Scheidung ist immer billiger, als ein jahrelanger Rechtsstreit. Es empfiehlt sich einen Notar für eine rechtssichere und ausgewogene Vertragsgestaltung zu beauftragen. So hat man auf jeden Fall die Sicherheit einen zur Neutralität verpflichteten rechtskundigen Berater an seiner Seite zu haben. Dieser vertragliche Vereinbarung gilt dann als Basis für eine spätere Scheidung, die dann meist nur noch reine Formsache ist.
Was wird in einem Ehevertrag geregelt?
Es gibt drei große Themen die durch einen Ehevertrag zu den bestehenden gesetzlichen Regelungen auf die ganz persönlichen Verhältnisse angepasst werden können. Es handelt sich um den Güterstand, den Unterhalt und die Versorgung im Alter (Versorgungsausgleich). Meist enthält ein solcher Ehevertrag eine Regelung zum Zugewinnausgleich, das bedeutet dass während der Ehe hinzugewonnene Vermögen eines Ehepartners wird zu gleichen Teilen auf beide Partner verteilt, um dies etwa zu vermeiden wird eine Gütertrennung vereinbart und der erwirtschaftete Zugewinn während der Ehe geschützt. Doch man kann auch abweichend von einer reinen Gütertrennung Vereinbarungen treffen, das nur ein pauschaler Ausgleich getroffen wird oder aber nur bestimmte Vermögenswerte, die während der Ehe hinzukamen für den Zugewinnausgleich herangezogen werden.
Des Weiteren kann man den ehelichen Unterhalt klären und zwar für den Zeitraum der Trennung, wobei es hier nicht allzu viel Spielraum gibt, als auch für den Zeitraum nach der Scheidung bis dann jeder wieder wirtschaftlich selbstständig ist. Auch ein häufiger Inhalt ist die einvernehmliche Regelung des gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsausgleiches, d.h. der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Altersvorsorgeansprüche. Sinnvoll ist dies gerade bei Freiberuflern und Selbstständigen.
Auch wenn man aus Liebe heiratet, kann es leider trotzdem auch mal mit der Liebe vorbei sein und man entscheidet sich die Ehe aufzulösen und die Scheidung einzureichen. Damit es dabei nicht zu einer Schlammschlacht kommt, kann man im Ehevertrag auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen. Hier werden dann zusätzliche Regelungen getroffen, die sich z. B. um den Kindesunterhalt oder der Teilung des Hausrates beziehen.
Egal welche Vereinbarungen getroffen werden, sie bedürfen immer einer notariellen Beglaubigung!
Ehevertrag mit Auslandsberührung
Sofern es bei dem Ehevertrag zu einer sogenannten Auslandsberührung kommt, können besondere Vorschriften gelten. Hier solltet ihr vor allem auf das internationale Privatrecht achten. Wenn ihr im Ausland heiratet (oder lebt), ihr beide die gleiche Staatsangehörigkeit habt (z. B. deutsch), dann gilt auch deutsches Recht.
Rechtliche Beratung
Generell konnte man in einen Ehevertrag alles ein Formulieren, was man wollte. Seit 2001 gibt es aber gesetzliche Grenzen der Vertragsfreiheit bei Eheverträgen. Durch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofs wurden in einigen Fällen ehevertragliche Vereinbarungen unwirksam. Die betrifft vor allem einige Fälle der Unterhaltspflichten oder wenn der Vertrag unter ungleichen Verhandlungspositionen zu Stande kam.
Der Ehevertrag im Überblick
Er gilt der Grund der freien Verhandelbarkeit von Eheverträgen
Jeder Ehepartner sollte seine eigene Rechtsberatung in Anspruch nehmen da gegenseitige Interessen bestehen
Den Güterstand durch den Ehevertrag passend zum Unternehmen modifizieren (für Unternehmer)
Salvatorische Klausel einfügen
Regelmäßige Überprüfung der Verträge und deren Wirksamkeit auf aktuelle Rechtsprechung (ggf. nachträgliche Anpassungsvereinbarungen)
Einen Ehevertrag aufsetzen ist komplex und birgt auch Risiken. Wenn ihr also einen Ehevertrag abschließen wollt, dann lasst euch am besten rechtlich beraten und zieht einen Anwalt dazu.
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