Namensrecht – ein Herz und auch ein Name?

Namensrecht Deutschland

In früheren Zeiten hatten es die Brautpaare leichter, denn bei der Eheschließung nahm die Frau gezwungenermaßen den Nachnamen ihres Mannes an, eine andere Möglichkeit gab es nicht. Das sieht heute anders aus, denn in der heutigen Zeit erlaubt es das Namensrecht, dass der Mann den Namen seiner Frau annehmen kann, beide Ehepartner können, wenn sie wollen, auch einen Doppelnamen führen, und wer seinen Geburtsnamen behalten möchte, der kann auch das tun.

Die Identität aufgeben

Viele Brautpaare entscheiden sich heute nicht mehr für einen gemeinsamen Ehenamen, sie nutzen vielmehr das geltende Namensrecht und behalten ihren Geburtsnamen. Begründet wird das vielfach damit, dass keiner seine Identität aufgeben möchte, denn schließlich wurde der Name bis zur Heirat mit viel Stolz getragen. Wer sich dafür entscheidet, den eigenen Namen zu behalten, der muss dem Standesbeamten allerdings früh genug Bescheid sagen, denn die Familienstammbücher werden schon einige Wochen vor der Hochzeit ausgefüllt. Den eigenen Namen auch nach der Hochzeit weiter zu tragen, kann aber auch praktische Gründe haben, denn wenn zum Beispiel einer der Brautleute ein Geschäft unter seinem Geburtsnamen führt, dann kann ein Namenswechsel bei der Kundschaft schnell für Verwirrung sorgen.

Der Doppelname – ein echter Kompromiss

Wenn die Braut den Namen ihres Mannes zwar übernehmen möchte, aber ihren Geburtsnamen nicht aufgeben will, dann bietet das Namensrecht die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu führen. In diesem Fall wird der Geburtsname vor den Ehenamen gestellt. Aus einer geborenen Frau Schulze, die einen Herrn Müller heiratet, wird nach dem Namensrecht dann eine Frau Schulze-Müller. Um den Doppelnamen, der heute übrigens sehr beliebt ist, gab es in der Vergangenheit viele kontroverse Diskussionen, denn was passiert beispielsweise, wenn zwei Menschen heiraten, die beide schon einen Doppelnamen führen? Gibt es dann den Vierfachnamen? 1998 zog der Gesetzgeber die Notbremse und verbot den Doppelnamen als Ehenamen. Nach dem Namensrecht darf heute nur derjenige den alten Namen als Beinamen weiter tragen, der seinen Namen zugunsten des neuen Ehenamens aufgibt.

Namensrecht – Was geht nicht?

Jedes Land hat ein eigenes Namensrecht und das macht es Brautpaaren oft nicht einfach, einen gemeinsamen Nenner für den Ehenamen zu finden. Wenn der Bräutigam zum Beispiel aus Spanien kommt und den Namen seiner Frau annehmen möchte, dann ist das nicht möglich, denn das spanische Namensrecht sieht nicht vor, dass ein Mann bei der Heirat den Namen der Frau annimmt. Aber es gibt einen Ausweg, denn Brautpaare, bei denen einer eine andere Staatsbürgerschaft hat, können auf dem Standesamt entscheiden, welches Namensrecht sie nehmen möchten. Zu einem Problem kann sich das Namensrecht für die Kinder des Paares entwickeln, denn sie können später sowohl den Nachnamen des Vaters als auch den der Mutter bekommen. Das sorgt nicht selten für Verwirrungen, wenn alle Mitglieder einer Familie sind, aber jeder einen anderen Nachnamen trägt.

pixabay.com

MEHR ZUM THEMA
Trauzeugen
Bräuche

Die Rolle der Trauzeugen

Sicherlich ist es für jeden Trauzeugen eine besondere Ehre, dem Brautpaar beizustehen und diverse verantwortungsvolle Aufgaben in allen Belangen der Hochzeitsvorbereitung zu übernehmen. Übrigens werden

Hochzeit Bestsellerliste

Unsere Empfehlungen: für Hochzeiten

Hier findet ihr alles, was ihr für den schönsten Tag im Leben benötigt. Egal ob Geschenkideen, Einladungskarten, Dekoration, unsere Bestsellerlisten helfen euch bei der Auswahl

Trauring Bedeutung
Hochzeit

Der Trauring – mehr als nur Schmuck

Der Trauring ist zum Schmuckstück Nr. 1 am Hochzeitstag auserkoren worden. Schmuck gilt schon seit unendlich langer Zeit als Domäne der Frau. Doch auch der

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert