Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung – Bei Unfällen während Events

Haftpflicht Versicherung Unfall Event

Eine Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung ist eine kurzfristige Haftpflichtversicherung, welche Sie vor finanziellen Folgen, die im Zusammenhang mit einem Schadenfall auf Ihrer Veranstaltung entstehen können bewahrt. Sie dient der Abwehr oder ggf. dem Ausgleich von Schadenersatzansprüchen aus Personen- und Sachschäden.

Welchen Nutzen hat eine Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung?

Jeder ist gesetzlich verpflichtet, sich finanziell ausreichend abzusichern sobald er die Funktion eines Veranstalters übernimmt, da er im Schadensfall mit seinem gesamten Vermögen haftet.

Als Veranstalter tragen Sie für die von Ihnen eingesetzten Mitarbeiter oder Hilfskräfte die Verantwortung! Schadenursachen sind sehr vielfältig und können z. B. in einer verstellten Notausgangstür, in einem ungesichertem Kabel oder auch in Schäden durch Unvorsichtigkeit oder Vergesslichkeit liegen.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Prinzipiell kann die Versicherungssumme individuell vereinbart werden. Allgemein wird eine Versicherungssumme je Versicherungsfall von 3.000.000,00 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden empfohlen.

Was ist versichert?

Versichert sind alle Planungs-, Vorbereitungs-, Durchführungs- und Abschlussarbeiten des Veranstalters und der mit der Durchführung, Leitung oder Überwachung beauftragten Personen.

Versicherbar sind sowohl feste Locations, Einzelveranstaltungen oder begrenzte Veranstaltungsreihen als Einzel- oder als Jahresvertrag.

Als Veranstalter sind Sie geschützt gegen Schäden bei Be- und Entladen von Fahrzeugen, gegen Tätigkeistschäden, Abdeckschäden, Schlüsselschäden, Umwelthaftpflichtschäden, Schäden an und durch Verkaufsstände und bei Leitungsschäden.

Zusätzliche Versicherungsmöglichkeiten bei der Veranstalterhaftpflicht

 Maschinen und KFZ

 Feuerwerke

 Verlust, Beschädigung und Vernichtung von Belegschaftshabe

 Gebäudeschäde im Rahmen der Veranstaltung

 Mietgegenstände

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind selbstständige Unternehmer, die eine eigene Betriebshaftpflicht-Versicherung abschließen müssen. Ebenso ist die persönliche Haftung von Teilnehmern nicht versichert.

Wie berechnet sich die Versicherungsprämie?

Die Höhe der Versicherungsprämie ist abhängig von der Zuschaueranzahl und kann durch Ergänzungsbausteine wie Mitversicherung des Personals, Mietsachschäden, Verwendung von Pferden oder PKW, Aufstellen von Tribünen, Feuerwerk, Verwendung von Fackeln oder den Einschluss von sonstigen Ursachen ergänzt werden.

Weiterhin können Gebäudeschäden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser sowie die Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von Belegschaftshabe zusätzlich versichert werden.

Veranstaltungsversicherung für Vereine

Auch Vereine, so z.B. Schützenvereine oder Karnevalsvereine können Sie gegen Personen- und Sachschäden mit einer Haftpflichtversicherung schützen. Auch hier gibt es gute und günstige Angebote durch Veranstaltungsversicherungen.

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4 Antworten

  1. Guten Tag,

    ich werde mich ab ca. Oktober selbständig machen, indem ich kleine Veranstaltungen (bis ca. 16 Teilnehmer) organisiere. Diese sind völlig unterschiedlicher Art. Weinprobe, Make-up-Beratung, aber auch vereinzelt aktive Veranstaltungen. Die Anzahl der Veranstaltungen hängt vom Interesse der Teilnehmer ab. 

    Was können Sie mir als Haftpflichtversicherung empfehlen? Bzw. welche Fragen haben Sie noch zuvor?

    Vielen Dank,
    Hannah Beyer

    1. Hallo Frau Beyer,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir von deutschland-feiert.de vermitteln keine Versicherungen. Wir empfehlen Ihnen daher sich an einen Makler zu wenden, der speziell auf gewerbliche Risiken spezialisiert ist. Zum einen benötigt es einen Fachmann für dieses Themengebiet und zum anderen hat ein Makler Zugriff auf viele Gesellschaften und Tarife (Preis-/Leistungsverhältnis).

  2. Hallo Beaaaate,
    man sollte schon nach einer Veranstaltungshaftpflicht fragen. Diese sichert speziell für Veranstaltungen und Events ab. Mit einer „normalen“ Haftpflicht sind z.B. eben Feuerwerke nicht versichert.

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