Tanzverbot Feiertage

Die Feiertagsgesetze der Länder regeln das Tanzverbot an bestimmten Feiertagen im Jahr.

Geschichtlich gesehen gab es schon immer Tanzverbote, vor allem bei Tänzen die als unsittlich galten. So z. B. in den 50er Jahren der Rock ’n’ Roll. Allerdings wurden Tänze nicht immer komplett verboten, sondern manchmal nur für eine bestimmte Zeit. Das waren früher oftmals der Freitag und der Sonntag bzw. die ganze Karwoche. Später wurde daraus der gesetzlich geschützte Karfreitag bzw. in einigen Regionen Deutschlands der Gründonnerstag.

Heute regeln die einzelnen Bundesländer in ihren Feiertagsgesetzen die Tanzverbote. Diese beziehen sich meistens auf öffentliche Tanzveranstaltungen zu bestimmen christlichen bzw. religiösen Feiertagen wie dem Karfreitag oder der Totensonntag. Aber auch einige staatliche Feiertage wie z. B. der Volkstrauertag ist mit einem Tanzverbot belegt. An solchen Feiertags dürfen zwar (bedingt) Veranstaltungen stattfinden, aber nur mit gedämpfter Musik und ohne Tanz. Meistens wird dann aber ab 24Uhr die Musik lauter und die Gäste dürfen wieder tanzen. Allerdings gibt es aber vor allem bei christlichen Feiertage ausgeweitete Verbote, die absolut Tanzveranstaltungen oder auch Sportveranstaltungen explizit untersagen.

Begründet wird das Tanzverbot durch das Grundgesetz (Art. 140) das sich auf die Weimarer Verfassung (Art. 139) bezieht. Diese Gesetzgebung schütz staatliche Feiertage und den Sonntag einer jeden Woche.

Das Tanzverbot führt allerdings zunehmen zu Unmut bei Veranstaltern und Tanzlokalbetreibern. Immer wieder versuchen sie gegen die Gesetzgebung vorzugehen, allerdings bisher ohne großen Erfolg. Man wird sehen, wie sich der Gesetzgeber dazu in den folgenden Jahren verhalten wird.

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Wichtige Regelungen Feiertage
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Besonderheiten an Feiertagen

An Feiertagen gelten teils gesetzliche Regelungen, u.a. im Arbeitsrecht, die sich unterscheiden von normalen Werktagen. 

3 Antworten

  1. Tanzverbote machen nur dann wirklich Sinn, wenn diese aus Respekt vor ermordeten Menschen gehalten werden sollen, denen man unbedingt Gedenken will, weil deren Tode geschichtlich einschneidend oder entscheidend gewesen sind.
    Andererseits dürfte eigentlich überhaupt nicht getanzt werden, weil Menschen täglich entweder durch äußere gewaltsame Einflüsse (z.B. Kriege), oder einfach wegen Vernachlässigungen (z.B. Armut) zu Tode kommen.
    Tanzverbote sollten also nur in Ausnahmefällen verordnet werden, wie z.B. in Gedenken an die „Reichspogromnacht,“ oder auch an den „Karfreitag“. Auch wenn sich manche Menschen persönlich nicht mehr von diesen Ereignissen betroffen oder berührt fühlen, so haben solche Gedenktage dennoch eine erhebliche Relevanz benannt zu werden, weil sie den Verlauf der weiteren Geschichte erheblich geprägt und beeinflusst haben. Das „Vergessen“ ist u.a. eines der Hauptgründe, weshalb sich so manche Ereignisse in der Geschichte immerzu wiederholen, bzw. wiederholen können. Dem sollte man ebenso mit bedacht und Entschiedenheit entgegenwirken…

  2. darf aan fronleichnam unterhaltungsmusik in der gastwirtschaft gemacht werden , im landkreis ansbach
    und dies in der zeitung bekanntgemacht werden ??

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