Tanzverbot Feiertage

Die Feiertagsgesetze der Länder regeln das Tanzverbot an bestimmten Feiertagen im Jahr.

Geschichtlich gesehen gab es schon immer Tanzverbote, vor allem bei Tänzen die als unsittlich galten. So z. B. in den 50er Jahren der Rock ’n’ Roll. Allerdings wurden Tänze nicht immer komplett verboten, sondern manchmal nur für eine bestimmte Zeit. Das waren früher oftmals der Freitag und der Sonntag bzw. die ganze Karwoche. Später wurde daraus der gesetzlich geschützte Karfreitag bzw. in einigen Regionen Deutschlands der Gründonnerstag.

Heute regeln die einzelnen Bundesländer in ihren Feiertagsgesetzen die Tanzverbote. Diese beziehen sich meistens auf öffentliche Tanzveranstaltungen zu bestimmen christlichen bzw. religiösen Feiertagen wie dem Karfreitag oder der Totensonntag. Aber auch einige staatliche Feiertage wie z. B. der Volkstrauertag ist mit einem Tanzverbot belegt. An solchen Feiertags dürfen zwar (bedingt) Veranstaltungen stattfinden, aber nur mit gedämpfter Musik und ohne Tanz. Meistens wird dann aber ab 24Uhr die Musik lauter und die Gäste dürfen wieder tanzen. Allerdings gibt es aber vor allem bei christlichen Feiertage ausgeweitete Verbote, die absolut Tanzveranstaltungen oder auch Sportveranstaltungen explizit untersagen.

Begründet wird das Tanzverbot durch das Grundgesetz (Art. 140) das sich auf die Weimarer Verfassung (Art. 139) bezieht. Diese Gesetzgebung schütz staatliche Feiertage und den Sonntag einer jeden Woche.

Das Tanzverbot führt allerdings zunehmen zu Unmut bei Veranstaltern und Tanzlokalbetreibern. Immer wieder versuchen sie gegen die Gesetzgebung vorzugehen, allerdings bisher ohne großen Erfolg. Man wird sehen, wie sich der Gesetzgeber dazu in den folgenden Jahren verhalten wird.

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2 Antworten

  1. darf aan fronleichnam unterhaltungsmusik in der gastwirtschaft gemacht werden , im landkreis ansbach
    und dies in der zeitung bekanntgemacht werden ??

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