Für Berufsmusiker sind vor allem Stimme, Hände und Finger sowie ein gewisses Maß an Kreativität essentiell für die Ausübung ihres Berufs.
Wird eine Hand verletzt, tritt eine Erkrankung der Stimmbänder auf oder fehlen über einen langen Zeitraum neue Ideen, kann dies schnell das Aus für den beruflichen Werdegang in der Musikbranche bedeuten. Viele Versicherungsunternehmen bieten Berufsmusikern aufgrund des hohen Risikopotentials daher nur die grundsätzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung an oder schließen durch Vertragsklauseln (z.B. Künstlerklausel) die Absicherung bestimmter Risiken aus.
Daher ist es wichtig, Anbieter und Versicherungspakete zu vergleichen, um auch im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht in finanzielle Not zu geraten. Hinzu kommt, dass alle Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, seit dem 01.01.2001 keinen Anspruch mehr auf eine Berufsunfähigkeitsrente besitzen. In anderen Worten: Solange der Betroffene noch einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, erhält er keine Zahlungen vom Staat. Folglich ist eine entsprechende BU- Versicherung umso notwendiger.
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