Veranstaltungsausfall richtig absichern

Veranstaltungsausfall versichern

Die Veranstaltungsausfallversicherung ist eine Sonderart der Transportversicherung. Muss eine Veranstaltung kurzfristig abgesagt, verschoben, vorzeitig beendet, unterbrochen oder geändert werden, entstehen dem Veranstalter meist große finanzielle Aufwendungen.

Veranstaltungsausfälle richtig absichern

In diesem Fall greift die Veranstaltungsausfallversicherung, denn der Versicherer begleicht entstandene Mehrkosten, den entgangenen Gewinn und Ausgaben für die Schadenminderung.

Die Veranstaltungsausfallversicherung kann man für private oder gewerbliche Veranstaltungen abschließen. So zum Beispiel für: Betriebsfeiern, Umzüge und Paraden, Sportevents, Tagungen und vieles mehr. Abschließen sollte derjenige die Versicherung, der als Verantwortlicher der jeweiligen Veranstaltung gilt.

Die Kosten für eine Veranstaltungsausfallversicherung wird durch den Wert der zu versichernden Veranstaltung bestimmt. Wichtig ist, dass Sie mit allen Dienstleistern ect. schriftliche Verträge besitzen, die im Schadensfall eindeutige Aufgaben- und Verantwortungsbereiche definieren.

Üblicherweise muss die Veranstaltungsausfallversicherung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden.

In welchen Ländern ist der Versicherungsschutz gültig?

Je nach Versicherungspaket und – Angebot ist der Versicherungsschutz in Deutschland, Europa oder weltweit gültig. Die Versicherung gilt nur für die Veranstaltung, die im Versicherungsschein genannt ist.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Die Deckungssumme ist individuell wählbar und sollte auf Größe und Umfang der zu versichernden Veranstaltung abgestimmt sein. Die Versicherung übernimmt die entstehenden Kosten z.B. Stornokosten für Veranstaltungsräume oder die Mietkosten für Technik ect. wenn die Veranstaltung ausfällt bzw. verlegt werden muss. Diese Grunddeckung können Sie dann je nach belieben erweitern. So z.B. das Nichterscheinen von Künstlern.

Welche Risiken sind versichert?

Versichert sind die Unbenutzbarkeit des Veranstaltungsortes, der Ausfall von technischen Versorgungseinrichtungen, Streiks, das Nichterscheinen von gebuchten Künstlern, behördliche Anordnungen bzw. ein Veranstaltungsverbot, höhere Gewalt (z.B. Naturereignisse) und das damit verbundene Wetterrisiko (beachten Sie hier, dass Wetterrisiken ggf. gesondert versichert werden müssen). Ebenso ist Equipment und Veranstaltungstechnik nicht gleich mitversichert. Dafür gibt es die sogenannte Equipmentversicherung.

Was ist nicht versichert?

Entstandene Schäden durch:

Grob fahrlässiges Verhalten

Vertragsbruch

Vorsätzliche Unterlassungen

Wettereinflüsse bei Veranstaltungen die im Freien stattfinden

Finanzielle Probleme der Veranstalter und Organisatoren

Eingriffe von hoher Hand

Attentate und Terrorismus

Streik und Unruhen

Hier muss man mit den Versicherungen ggf. individuelle Lösungen vereinbaren bzw. den Versicherungsschutz ausbauen mit weiteren Versicherungstarifen.

pixabay.com

MEHR ZUM THEMA

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert