Ruhestörung – Vorsicht wenn die Party zu laut wird

Ruhestörung bei Partys

Ruhestörung bedeutet die Belästigung anderer Personen durch zur laute Geräusche (Schallemissionen). Egal ob Musik oder laute Unterhaltungen. In Deutschland gilt die Nachtruhe. Dies ist ein Rechtsbegriff der durch die Landes-Immissionsschutzgesetze geregelt ist.

Wann gilt Nachtruhe in Deutschland

Im Allgemeinen redet man von Nachtruhe in der Zeit von 22 – 06 Uhr. Es müssen aber auch Mittags Ruhezeiten eingehalten werden. Diese sind von 13 – 15 Uhr. Am Wochenende, vor allem am Sonntag sollte man generell etwas leiser sein. Einige Städte in Deutschland regeln die Nacht- und Mittagsruhe im Rahmen des Ortsrechts. Erkundige dich ggf. nach solchen speziellen Regeln! Generell darf in dieser Zeit schon Musik laufen bzw. man eine Party machen, aber dies eigentlich nur in Zimmerlautstärke.

Wenn man eine Feier veranstaltet, sollte man sich vorher mit Thema beschäftigen um unnötigen Ärger zu vermeiden. Sonst kann eine Feier schnell mit einem Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 in Verbindung mit § 906 BGB enden. In den meisten Fällen kommt es zu einem Bußgeld im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit (u.a. § 117 OWiG).

Wenn du eine Veranstaltung in privaten Räumen, z.B. Mehrfamilienhaus machst, dann kannst du einiges machen, damit es nicht zur Ruhestörung kommt bzw. deine Nachbarn wenigstens nicht von deiner Party überrascht werden sondern sich im Vorfeld drauf einstellen können.

Für deine private Feier: Aushang im Haus

Damit deine Nachbarn Bescheid wissen, dass du vorhast eine Feier zu geben, mach einen Aushang im Haus. Am besten diesen direkt im Treppenhaus oder an der Pinnwand im Hausflur. Wichtig ist, er sollte gut sichtbar für alle sein. Alternativ kannst du jedem Anwohner auch einen Abzug in den Briefkasten tun. Informieren solltest du deine Nachbarn über:

Wann willst du feiern? (Gib nicht nur das Datum an, sondern auch die Uhrzeit von wann bis wann die Feier gehen wird)

Natürlich auch wer feiert (gib auch die Etage an in der gefeiert wird) und gut ist auch immer der Grund (bei einem guten Grund werden die Nachbarn umso mehr Verständnis haben)

Entschuldige dich im Voraus dafür, dass es evtl. lauter werden kann

Natürlich auch wer feiert (gib auch die Etage an in der gefeiert wird)

Wichtig ist, dass du den Aushang rechtzeitig aufhängen solltest, im besten Fall schon eine Woche vorher. So haben alle im Haus die Chance, sich eventuell an dem Abend eine Alternative zu suchen. Direkten Nachbarn oder Familien mit Kleinkindern sollte man immer ein kleines Präsent vor die Tür stellen (Pralinen oder einen schönen Wein). Der guten Nachbarschaft zu liebe.

Denk aber dran, ein Aushang im Haus bedeutet allerdings nicht, dass du einen Freibrief zum Laut machen hast.

Polizeibesuch bei Ruhestörung

Wenn du in einer öffentlichen oder auch gemieteten Location deine Veranstaltung machst, dann erkundige dich besser beim Eigentümer / Vermieter über das Umfeld und kläre vorher ab, mit welchen Problemen du ggf. rechnen musst. Auch solltest du nachdenken, deine Party bei dem jeweiligen Ordnungsamt anzumelden. Vermieter von öffentlichen Locations wissen in der Regel was zu tun ist.

Falls du doch wiedererwartend Besuch vom Ordnungsamt oder Polizei bekommst, dann sei unbedingt höflich und befolg die Anweisungen! Die Polizei muss vor zuerst die Verhältnismäßigkeit wahren. Das bedeutet, bei ersten Besuch wird man ermahnt. Wenn allerdings der Verdacht vorliegt, dass z.B. Drogen auf der Party im Spiel sind, dann können die Beamten durchgreifen und es wird ernst.

Ein zweiter Besuch der Beamten wird dann in den meisten Fällen nicht so angenehm werden und kann ein schnelles und unschönes Ende deiner Party bedeuten. Hier Polizei kann z.B. die Musikanlage beschlagnahmen oder auch zu laute Gäste von der Party verweisen. Sollte das eintreten, dann sollte man das akzeptieren. Sollte solch eine Situation aus dem Runde laufen, dann kann es durchaus eine Anzeige nach §113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsgewalt) geben.

Eine Party muss nicht offiziell bei der Polizei angemeldet werden, damit man auch nach 22 Uhr noch laut Musik spielen darf. Es kann aber manchmal durchaus sinnvoll sein. Gerade bei größeren (öffentlichen – hier zwingend notwendig!) Veranstaltungen. Solltest du das machen wollen, solltest du folgende Unterlagen mitnehmen:

GEMA-Bescheid

Bescheid über Einhaltung von Brandschutzbestimmungen

Bescheid über Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen

Nachweis über entsprechenden Versicherungsschutz (insb. Veranstalterhaftpflicht)

Wir empfehlen, stets auf deine „Nachbarn“ Rücksicht zu nehmen. Wenn du auf dein Umfeld eingehst (auch beim Grillen z. B.) wirst du sehen, dass man die Mitbewohner und Nachbarn kennen lernt und somit auch öfters einmal ungestört eine Feier veranstalten kann.

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5 Antworten

  1. Hallo, es fehlt in diesem Artikel der Hinweis, dass es grundsätzlich kein Recht auf eine lautstarke Feier gibt, weder für den Geburtstag noch für die Hochzeit etc. Es hält sich permanent das Märchen vom Recht auf eine Feier pro Jahr. Generell gilt Zimmerlaustärke. Man sollte jedoch zwischen vor 22h und nach 22 h zu unterscheiden. Es gibt zwar keine Lautstärkegrenzwerte, die einzuhalten sind. Vor allem die Nachtruhe wird von den Gerichten wesentlich schärfer ausgelegt. Nachts sollte ein Schallpegel von 35 db und tagsüber eine Lautstärke zwischen 50 und 55 db eingehalten werden.Viele Leute glauben ja, man könnte Lärm untertags nach Belieben machen. Im Gestz heisst es, Lärm soll vermieden werden, die Grenze ist „soweit er unvermeidlich ist“,Auch wird der Anlass oft in die Bewertung bei einer Unterlassungsklage mit einbezogen. Hochzeiten werden i.a. toleranter behandelt. Bei Geburtstagsfeiern hört der Spaß schon auf, angenommen der Bekanntenkreis besteht aus 20 Persone. Wenn nur am Wochenende gefeiert wird, dann findet im Schnitt jedes zweite Wochenende eine Feier statt. So weit meine Anmerkungen.

    1. ‚Ein Aushang berechtigt zu gar nichts! Wie kann man nur so einen Unfug verbreiten.
      Siehe
      mein-nachbarrecht.de/themen/789-nachbarrecht-mythen-i-irrtuemer-ueber-laerm

      1. Hallo Gerd, das ist natürlich absolut richtig, dass ein Aushang zu nichts berechtigt. Aber im Sinne einer guten Nachbarschaft ist es sicherlich auch nicht verkehrt, eine Party per Aushang anzukündigen. So dass sich jeder Anwohner darauf einstellen kann. Danke für deinen Hinweis

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