Der Totensonntag oder auch Ewigkeitssonntag genannt, ist in der evangelischen Kirche ein Tag zum Gedenken an die Verstorbenen. Er wird am letzten Sonntag des Kirchenjahres, d.h. am Sonntag vor dem ersten Advent begangen. In der katholischen Kirche wird dieser Tag als „Allerseelen“ bezeichnet.
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ToggleGeschichte
Im Jahr 1816 gab König Friedrich III von Preußen durch die Kabinettsorder die Anweisung, dass der letzte Sonntag im Kirchenjahr dem Gedenken an die Verstorbenen gewidmet werden soll. Gründe für diesen Erlass des Königs waren vermutlich das Gedenken an die Gefallenen der Befreiungskriege oder die Trauer um den Tod von Königin Luise im Jahr 1810. Nach und nach wurde diese Verordnung schließlich von den anderen evangelischen Kirchen abseits Preußens übernommen.
Brauchtum am Totensonntag
Der Totensonntag wird in allen Bundesländern (mit Ausnahme von Hamburg) durch die Feiertagsgesetze geschützt. Demnach ist der Totensonntag ein „stiller Feiertag“, der speziellen Anordnungen unterliegt. Musikdarbietungen oder ähnliche Unterhaltungsvorstellungen in Gasthäusern sind beispielsweise ganz oder für die Dauer eines bestimmten Zeitraums verboten. Dieses gilt teilweise auch für Sportveranstaltungen, Zirkusdarbietungen oder öffentliche Feste.
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