Eine Hochzeit ist nicht ein besonders romantisches Ereignis, sondern auch ein ganz offizieller Akt. Aus diesem Grunde ist es auch unerlässlich, dass jedes Brautpaar den Weg zum Standesamt einschlagen muss. Wie ihr dieses gesetzlich vorgeschriebene Detail in eurem Leben gestaltet möchtet, könnt ihr selbst entscheiden: einige Brautpaare gehen einzig in Begleitung ihrer Trauzeugen zum Standesamt, andere wiederum laden auch ihre Gäste dazu ein. Welche Entscheidung ihr diesbezüglich auch immer trefft, es müssen stets einige Formalitäten eingehalten werden, um die standesamtliche Trauung ohne eventuelle Komplikationen stattfinden lassen zu können. Schaut euch hier einmal um, damit in eurem Stress für die ganzen Vorbereitungen für die standesamtliche Trauung nichts vergessen wird.
Die standesamtliche Trauung – staatliche Form der Eheschließung
Als staatliche Form einer Eheschließung geht die standesamtliche Trauung der weltlichen und kirchlichen Trauung immer voraus. Eine Ehe hat nur dann Rechtsbestand, wenn diese durch einen offiziellen Standesbeamten vollzogen worden ist. Bis es schließlich soweit ist, ist es notwendig, einige formelle Regeln zu beachten und die eine oder andere Entscheidung vorab zu treffen.
So müssen beispielsweise
festgelegte Zuständigkeitsbereiche
ein festgesetzter Anmeldezeitraum
eingehalten werden. Und obwohl die Zeremonie einer standesamtlichen Trauung stets den gleichen Abläufen folgt, bestehen zwischen den Standesämtern und den dort tätigen Beamten zuweilen merkliche Unterschiede.
Die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung
Während früher die Rede von einem Bestellen des Aufgebots war, wird in der heutigen Zeit dieser erste offizielle Schritt in den Stand der Ehe ganz einfach als Anmeldung zur Eheschließung bezeichnet. Dabei erfolgt eine Anmeldung zur standesamtlichen Trauung in schriftlicher Form beim jeweils zuständigen Standesamt. Dies übrigens auch dann, wenn ihr in einem anderen Standesamt heiraten möchtet oder euch für eine weitere Außenstelle entschieden habt. Die benötigten Unterlagen leitet euer zuständiges Standesamt dann völlig automatisch an den gewünschten Ort weiter.
Der Zeitraum für die Anmeldung
Ein Aufgebot kann nicht eher als ein halbes Jahr vor der geplanten standesamtlichen Trauung bestellt werden. Für gewöhnlich steht zu diesem Zeitpunkt das Datum der Hochzeit bereits längere Zeit fest. Ihr habt schon
den Fotografen reserviert
die Hochzeitslocation gebucht und
die Save-the-Date Karten auf die Reise geschickt.
Deshalb lasst keine kostbare Zeit mehr verstreichen und meldet euch baldmöglichst zur standesamtlichen Trauung an. Insbesondere beliebte Außentraustellen und Standesämter sind relativ schnell ausgebucht. Und es wäre doch schade, wenn ihr gerade deshalb eure geplante Hochzeit verschieben müsstet. Das Gleiche gilt auch für den Wonnemonat Mai und bei gut einzuprägenden Schnapszahlen wie dem sechsten Juni oder dem achten August. Darüber hinaus gilt es zu bedenken, dass ausschließlich sehr wenige Standesämter sonntags oder außerhalb allgemein üblicher Zeiten standesamtliche Trauungen vornehmen.
Die Auswahl des Standesamts
Bevor ihr euch für ein Standesamt entscheidet, ist ein Vergleich der Standesämter untereinander lohnenswert. Gegebenenfalls sind die Unterschiede hier relativ sehr groß. Neben unpersönlich ausgestatteten Amtsräumen gibt es auch das Gegenteil, nämlich Standesämter in wunderschönen alten Rathäusern mit traumhaften Innenräumen oder auch herrliche Renaissancebauten, die ein besonders romantisches Flair bieten. Nicht zuletzt sollten auch verschiedene Örtlichkeiten für die standesamtliche Trauung außer Haus Beachtung finden. Sehr beliebt für eine standesamtliche Trauung sind geschichtsträchtige Gebäude wie Schlösser, aber auch Parks. Auch zahlreiche größere Zoos bieten hier interessante Möglichkeiten an. Aber Vorsicht: dabei müsst ihr mit höheren Kosten rechnen!
Zur Auswahl des Standesbeamten
Der Standesbeamte ist nicht nur für die Vollziehung der Trauung verantwortlich, sondern prägt diese auch wesentlich. Von seiner individuellen Persönlichkeit abhängig ist zum Beispiel, ob
seine Worte förmlich oder bewegend ausfallen
dieser für eine bürokratische oder doch romantische Stimmung sorgt.
Daher ist es empfehlenswert, den gewählten Standesbeamten möglichst frühzeitig kennenzulernen. Dabei solltet ihr auch unbedingt besprechen, inwieweit ihr die standesamtliche Trauung mitbestimmen könnt. Zahlreiche Brautpaare wünschen sich
die aktive Einbindung ihrer Kinder in die Hochzeitszeremonie
eine begleitende Musik
etwas Zeit für ihr individuelles Ehegelöbnis.
Die Benennung von Trauzeugen
Wer mag, kann bei seiner standesamtlichen Trauung auch auf Trauzeugen gänzlich verzichten. In Deutschland ist es seit dem Jahr 1998 keine Pflicht mehr, Trauzeugen bei der Trauzeremonie dabei haben zu müssen. Für alle anderen gilt, zwei Trauzeugen können frei gewählt werden. Diese setzen dann ganz offiziell ihre Unterschrift und bezeugen eure Liebe im offiziellen Rahmen.
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