Eine Hochzeit besiegelt die Liebe zweier Menschen. Damit dieses Versprechen auch rechtliche Gültigkeit erlangt, bedarf es den Gang zum Standesamt. Aber auch noch weitere rechtliche Aspekte müssen vom Paar beachtet und genau überlegt werden. Da wäre beispielsweise die Frage nach einem Ehevertrag. Genauso wichtig ist die Wahl des zukünftigen Familiennamens. Doch bevor die Hochzeit beginnt, muss sie erst einmal im Standesamt angemeldet werden.
Notwendige Dokumente fürs Standesamt
Bevor das Paar heiratet, muss es beim zuständigen Standesamt vorsprechen und die Hochzeit anmelden. Dafür ist es notwendig, einige Unterlagen vorzulegen. Am besten legt sich das Brautpaar alle Unterlagen vorher bereits zurecht. Folgende Dokumente muss das zukünftige Ehepaar beim Standesamt vorlegen:
beglaubigte Abschrift des Geburtenbuches (Abstammungsurkunde)
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamts
Nachweis der Staatsangehörigkeit, falls einer der Partner keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
War ein Partner vorher schon einmal verheiratet, muss er die Heiratsurkunde, das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ex-Partners vorlegen.
War einer der Ehepartner ein Adoptivkind, müssen zusätzliche Dokumente vorgelegt werden (zu erfragen vor Bestellung des Aufgebots beim Standesamt)
ein vermögensrechtliches Auseinandersetzungszeugnis, falls es Kinder aus der ersten Ehe gibt (gibt es am Ort, an dem die Kinder gemeldet sind)
Das Brautpaar sollte beachten, dass einige dieser Unterlagen nicht älter als ein halbes Jahr sein dürfen. Wurde die Heirat auf dem Standesamt angemeldet, hat das Paar ab diesem Tag ein halbes Jahr Zeit, zu heiraten. Trauzeugen werden übrigens nicht mehr bei der standesamtlichen Hochzeit benötigt. Diese Tradition wird aber immer noch sehr gern vom Brautpaar in Anspruch genommen.
Änderung des Familiennamens
Bevor geheiratet wird, muss der Familienname der Paare feststehen. Dem Brautpaar wird daher empfohlen, sich lange Zeit vorher bereits Gedanken über den gemeinsamen Nachnamen zu machen, denn schließlich tragen sie ihn unter Umständen ein Leben lang. Es gibt Paare, die ihre eigenen Nachnamen behalten möchten, da sie ihn auch in die neue Generation hineintragen und nicht in Vergessenheit geraten lassen wollen. Nach dem neuen Familienrecht seit dem Jahr 1994 ist dies durchaus möglich. Es sind aber auch andere Entscheidungen über den Familiennamen möglich:
Die klassische Variante: Die Frau nimmt den Familiennamen des Mannes an. Zukünftige Kinder bekommen dann automatisch diesen Nachnamen.
Der Mann nimmt den Nachnamen der Frau an, den auch die Kinder nach ihrer Geburt erhalten.
Ein Partner kann sich für einen Doppelnamen entscheiden. Der andere Partner behält seinen Nachnamen, den auch gleichzeitig später geborene Kinder erhalten (Dies gilt aber nicht, falls beide Partner den gleichen Nachnamen besitzen).
Hat einer der Partner vor der Eheschließung einen Doppelnamen, darf er ihn weiterhin behalten.
Beide Partner können ihren eigenen Nachnamen auch nach der Hochzeit behalten. Nach der Geburt des ersten Kindes muss jedoch einer der jeweiligen Nachnamen als Familienname festgelegt werden.
Bei einer Wiederverheiratung nach einer Scheidung kann der Partner den Nachnamen beibehalten. Dieser darf dann aber nicht zum Familiennamen werden.
Wichtige Behördengänge nach der Hochzeit
Nach der Hochzeit müssen auch einige Behördengänge erledigt werden. Damit sollte sich das Paar nicht allzu viel Zeit lassen, denn durch die Angabe der Hochzeit kommt das Paar auch in den Genuss einiger Vorteile.
Privat sollte das Paar nach der Hochzeit
den Eintrag im Personalausweis oder Reisepass beim Einwohnermeldeamt ändern lassen
den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bei der Kfz-Meldestelle ändern lassen
Telefonbucheintrag erneuern
Banken informieren
Versicherung informieren über die Veränderung
Mitgliedschaften informieren
Auf beruflicher Ebene sollte das Paar nach der Hochzeit die
Lohnsteuerklasse beim Finanzamt aktualisieren lassen
Krankenversicherung über die Änderungen informieren
Einige Behördengänge ziehen nach der Hochzeit etwas Bürokratie nach sich. Aber schließlich sollte der neue Familienname des Ehepaars Grund genug sein, diese Veränderungen schnell anzugeben und umändern zu lassen.
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